Drittstaatsangehöriger
Ausländer, der Bürger keines EU-/EWR-Staats bzw. der Schweiz ist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Drittstaatsangehöriger (früher teilweise auch Drittstaatenangehöriger; englisch third-country national, spanisch nacional de tercer país, italienisch cittadino di un paese terzo, französisch ressortissant de pays tiers, niederländisch onderdaan van een derde land) ist ein Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union. Er wird im Wesentlichen zur Bezeichnung derjenigen Staatsangehörigen verwendet, die vom Recht auf europarechtliche Freizügigkeit ausgeschlossen sind. Oft wird auch vom Drittstaatler oder Drittstaater gesprochen.