Ergebnisse der Volksabstimmung in Schleswig 1920
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Der am 16. Juli 1919 von Deutschland ratifizierte Friedensvertrag von Versailles sah nach den Artikeln 109–114 vor, die Grenzfrage zwischen Dänemark und Deutschland durch eine Volksabstimmung im Landesteil Schleswig (Sønderjylland) zu lösen. Das Abstimmungsgebiet umfasste die nördlichen Landkreise der preußischen Provinz Schleswig-Holstein, die Landkreise Hadersleben, Tondern, Apenrade, Sonderburg, Flensburg, die Stadt Flensburg und einen kleinen Teil des Landkreises Husum. Das Abstimmungsgebiet wurde in zwei Zonen unterteilt, deren Grenze die sogenannte Clausen-Linie bildete. Das war eine Grenzlinie, die der dänische Geograph und Bevölkerungsstatistiker Hans Victor Clausen 1891 als anzustrebende Grenze zwischen Deutschland und Dänemark vorgeschlagen hatte. Dadurch wurden Teile der Kreise Tondern und Flensburg auf beide Abstimmungszonen aufgeteilt. Die Kreise Hadersleben, Apenrade, Sonderburg und die Nordteile der Kreise Tondern und Flensburg bildeten die Zone 1. Die Stadt Flensburg, das Teilgebiet des Kreises Husum und die Südteile der Kreise Flensburg und Tondern bildeten die 2. Zone. Die Abstimmung in der ersten Zone fand am 10. Februar 1920 statt. Die Abstimmung in der zweiten Zone folgte aufgrund der Mehrheit für Dänemark in Zone 1 am 14. März 1920.
Die Orte oder Kirchspiele sind hier möglichst mit ihrer deutschen Bezeichnung wiedergegeben, die dänische Bezeichnung ist in Klammern ergänzt.