Erlaubnis
von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die Erlaubnis im Verwaltungsrecht. Für Einwilligung und Genehmigung im Zivilrecht siehe unter Zustimmung. Für die Erlaubnis im Bergrecht siehe unter Erlaubnis (Bergrecht). Für die technische Erlaubnis in der Eisenbahnsicherungstechnik siehe unter Gegenfahrschutz.
Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von lateinisch concedere ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.