Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten
regelt die Bezüge des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland nach dessen Amtsausscheiden / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) regelt die Bezüge des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland nach dessen Ausscheiden aus dem Amt.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten |
Abkürzung: | BPräsRuhebezG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Staatsrecht |
Fundstellennachweis: | 1100-2 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 17. Juni 1953 (BGBl. I S. 406) |
Inkrafttreten am: | 21. Juni 1953 |
Letzte Neufassung vom: | 5. Februar 2009 |
Letzte Änderung durch: | Art. 15 Abs. 2 G vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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Das Gesetz wurde am 17. Juni 1953[1] ausgefertigt und zuletzt durch Gesetz vom 5. Februar 2009[2] geändert.