Gesetzgebungsverfahren (Polen)
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das Gesetzgebungsverfahren der Republik Polen bezieht mehrere Verfassungsorgane mit ein und wird durch eine Gesetzesinitiative eingeleitet. Das Verfahren richtet sich nach den Regeln der polnischen Verfassung (Kapitel IV, Artikel 118 bis 123), der Geschäftsordnung des Sejms und der Geschäftsordnung des Senats.