Konterbande
rechtlicher Begriff zur Beschlagnahme von Gütern / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den rechtlichen Begriff; zum Film siehe Konterbande (Film).
Konterbande (auch Kriegskonterbande) ist ein rechtlicher Begriff zur Beschlagnahme von Gütern, dessen Bestimmungen je nach Zeitraum, Geltungsbereich und Nation unterschiedlich definiert wurden. Teilweise entstand mit völkerrechtlichen Vereinbarungen internationale Relevanz.