Kreis (Hessen-Darmstadt)
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Der Kreis war seit 1832 eine staatliche Verwaltungseinheit im Großherzogtum Hessen und nachfolgend im Volksstaat Hessen, eine Ebene zwischen den Gemeinden einerseits und der Zentralverwaltung oder den Provinzverwaltungen – je nach Sachgebiet – andererseits. An der Spitze des Kreises stand der Kreisrat.