Landgericht Remlingen
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Das Landgericht Remlingen war ein kurzzeitig von 1848 bis 1849 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Remlingen (Unterfranken). Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.