Preußisches Zollgesetz von 1818
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das Preußische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 bzw. "Gesetz über den Zoll und die Verbrauchssteuer von ausländischen Waren und über den Verkehr zwischen den Provinzen des Staates" schuf einen einheitlichen Wirtschaftsraum im Königreich Preußen.[1] Es gilt als Vorläufer des Deutschen Zollvereins von 1834.[2] Wesentlichen Anteil am Gesetz hatte der preußische Finanzminister Karl Georg Maaßen. Das Zollgesetz hob alle Binnenzölle zwischen den preußischen Provinzen auf.[3] Alle Importwaren wurden mit einem mäßigen Zoll von einem halben Taler pro Zentner belegt.[4]