Resolution 9 des UN-Sicherheitsrates
Resolution des UN-Sicherheitsrats / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Resolution 9 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 76. Sitzung am 15. Oktober 1946 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Rechtsprechung am Internationalen Gerichtshof. Konkret ermöglichte sie die Anrufung des Gerichtshofs durch Staaten, die nicht Mitglieder dessen Statuts sind, und regelte die diesbezügliche Vorgangsweise.
Schnelle Fakten UN-Sicherheitsrat Resolution 9, Datum: ...
UN-Sicherheitsrat Resolution 9 | |
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Datum: | 15. Oktober 1946 |
Sitzung: | 76 |
Kennung: | S/RES/9 |
Abstimmung: | Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Internationaler Gerichtshof |
Ergebnis: | Angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1946: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Australien AUS Brasilien 1889 BRA Agypten 1922 EGY Mexiko 1934 MEX Niederlande NLD Polen POL | |
Mitschnitt einer Verhandlung des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Februar 1948. Verhandelt wird der Untergang zweier britischer Marineschiffe am 22. Oktober 1946. Siehe auch: Korfu-Kanal-Zwischenfall |
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