Souveränität
Recht des Souveräns eines Staates, seine Regierung zu bestimmen und festzulegen, was auf seinem Hoheitsgebiet beachtet werden muss; Fähigkeit einer Gemeinschaft zur Einsetzung und Wahrung einer unabgeleiteten Ordnung (Ordnungsbegründung) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter dem Begriff Souveränität (französisch souveraineté, aus mittellateinisch supernus ‚darüber befindlich‘, ‚überlegen‘) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin.