Sozialversicherung in der Türkei
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Die Sozialversicherung in der Türkei umfasst nur teilweise bedarfsdeckende Sach- und Geldleistungen der gesetzlichen, beitragsfinanzierten Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Lücken im System werden durch steuerfinanzierte Zuschüsse ergänzt. Eine allgemeine Sozialhilfe- oder Pflegeversicherung gibt es nicht. Die gleichmäßige Einziehung der Beiträge ist auf Grund des hohen Anteils von Schwarzarbeit problematisch. Insbesondere im Bereich der Altenpflege hat das System gewaltigen Verbesserungsbedarf.