Staatsanwalt
oberster Vertreter der Anklage (des Staates) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Staatsanwalt ist bei Gericht in Strafsachen Vertreter der Anklage. Er ist in vielen Ländern ein Staatsbediensteter, in Deutschland z. B. ein Beamter im höheren Justizdienst in einer Staatsanwaltschaft und damit ein Organ der Rechtspflege.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Beruf. Für die Kriminal-Fernsehserie siehe Der Staatsanwalt.