Türkische Staatsbürgerschaft
das rechtliche Band einer natürlichen Person zur Türkei / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Staatsbürgerschaft der Türkei ist das rechtliche Band einer natürlichen Person zur Türkei. Die Prinzipien für Erwerb und Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft wurden im Staatsangehörigkeitsgesetz (türkisch Türk Vatandaşlığı Kanunu; türk. StAG) vom 2. November 1964 geregelt, das 2009 durch ein neues ersetzt wurde. Das türkische Staatsangehörigkeitsrecht folgt dem ius sanguinis (Abstammungsprinzip), demzufolge die Staatsbürgerschaft vom Vater oder von der Mutter vererbt wird.