Verkehrsfähigkeit
Eignung von Sachen oder Rechten, Gegenstand dinglicher Rechte und Verfügungen zu sein / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zur Qualifikation als Teilnehmer am öffentlichen Verkehrsleben siehe Verkehrskompetenz.
Verkehrsfähigkeit bedeutet im engeren Sinne die Eignung von Sachen oder Rechten, Gegenstand dinglicher Rechte und Verfügungen zu sein. Häufig wird der Begriff Verkehrsfähigkeit in einem weiteren Sinne verstanden, so dass jede Bestimmung, die den Handel mit einer Sache – auch bloß faktisch – erleichtert, der Erhöhung ihrer Verkehrsfähigkeit dient.
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