Öffentlicher Auftrag (öffentliche Unternehmen)
unbestimmter Rechtsbegriff / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit dem Grundauftrag für öffentlich-rechtliche Institutionen. Für die Vergabe öffentlicher Aufträge siehe Öffentlicher Auftrag.
Öffentlicher Auftrag ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem die satzungsmäßig oder sonst wie vorgegebenen Ziele der öffentlichen Hand für öffentlich-rechtliche Institutionen umschrieben werden.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.