Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Personenbezeichnung im Verkehrswesen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (abgekürzt: aaSoP) sind Personen, die bei einer von der jeweiligen Landesregierung bestimmten Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP)
- Untersuchungen, Abnahmen, Prüfungen und Begutachtungen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen;
- Befähigungsprüfungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG – Fahrerlaubnisprüfungen – sowie Fahrproben)
durchführen.
Die Anerkennung der Sachverständigen und Prüfer sind im Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) beschrieben.[1]
Hierbei ist zu beachten, dass die Anerkennung der Überwachungsorganisationen und der dort tätigen Prüfingenieure die Anlage VIIIb zur StVZO regelt.[2]
Der Leiter der Technischen Prüfstelle ist für die ordnungsgemäßte Tätigkeit der ihm unterstellten amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer verantwortlich und berichtet seiner Aufsichtsbehörde des Bundeslandes.