Abkommen von der Start- und Landebahn
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Vom Abkommen von der Start- und Landebahn (englisch: runway excursion) spricht man, wenn ein Flugzeug beim Start oder bei der Landung an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle die Start- und Landebahn verlässt. Dies kann durch Überrollen des Bahnendes oder seitliches Abkommen von der Bahn geschehen.