Akzessorietät
Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von lateinisch accedere ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet. Juristen sprechen häufig davon, dass das eine Recht am anderen „klebt“. Im Zivilrecht stellt sich die Frage der Akzessorietät bei den Sicherungsrechten, im Strafrecht bei der Tatteilnahme.