Amtshilfe
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Die Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde (ersuchte Behörde) für eine ersuchende Behörde. Die Amtshilfe unter Justizbehörden wird Rechtshilfe genannt.
Die Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde (ersuchte Behörde) für eine ersuchende Behörde. Die Amtshilfe unter Justizbehörden wird Rechtshilfe genannt.