Anordnung (Recht)
Anweisung eines Amtsträgers oder einer Behörde, die an eine juristische oder natürliche Person gerichtet ist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Anordnung ist die durch Gesetz, Urteil oder Verwaltungsakt an eine natürliche oder juristische Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) zu befolgen, da andernfalls eine angedrohte Rechtsfolge eintritt. Auch erlässt der Bundespräsident Rechtsakte, die als Anordnungen bezeichnet werden.