Arbeitsgesetzbuch (DDR)
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Das Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik war eine grundlegende gesetzliche Regelung des Arbeitsrechts für die Beschäftigten und Betriebe der DDR, wobei einheitlich die Rechte und Pflichten festgelegt wurden. Das AGB wurde am 16. Juni 1977 (GBl. I S. 185 f.) von der Volkskammer beschlossen und trat am 1. Januar 1978 in Kraft. Vorläufer waren das Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten, das am 1. Mai 1950 in Kraft trat, und das Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961.