Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz-Artikel, der Gleichberechtigung garantiert und Diskriminierung verbietet / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte) und garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit handelt es sich um ein Gleichheitsrecht.