Auflassung
dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer im Grundstücksrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die Auflassung im Grundstücksrecht. Zur Auflassung von Infrastruktureinrichtungen siehe Stilllegung.
Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.