Bann (Recht)
juristische oder religiös aufgeladene Sanktion des Ausschlusses einer abweichlerischen Person bzw. Gruppe / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bann bezeichnet die juristische oder religiös aufgeladene Sanktion des Ausschlusses eines abweichlerischen Individuums oder einer Gruppe zum Zwecke der Aufrechterhaltung einer als legitim angesehenen Ordnung.