Bedürftigkeit
wirtschaftlicher Zustand von Personen, in dem sie nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, aus eigener Kraft für ihren Unterhalt zu sorgen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter Bedürftigkeit versteht man insbesondere im Familienrecht einen wirtschaftlichen Zustand von natürlichen Personen, in dem sie nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, aus eigener Kraft für ihren Unterhalt zu sorgen. Das Sozialrecht verwendet dagegen den rechtlich eigenständigen Begriff der Hilfebedürftigkeit.