Beigeordneter
Amtsbezeichnung eines Wahlbeamten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Beigeordnete sind in den meisten Ländern Deutschlands nach den jeweiligen Gemeindeordnungen als haupt- oder ehrenamtliche Wahlbeamte dem Bürgermeister „beigeordnet“. Abteilungsleiter der Geschäftsstellen kommunaler Spitzenverbände werden auch als Beigeordnete bezeichnet.
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