Besatzungsrecht
dritter Abschnitt der Haager Landkriegsordnung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Besatzungsrecht (auch Okkupationsrecht) ist das Recht, das ein oder mehrere Besatzungsmächte (Okkupanten) in Bezug auf ein besetztes Gebiet haben (Recht des Okkupanten) oder setzen (vom Okkupanten gesetztes Recht). Die völkerrechtliche Grundlage des Besatzungsrechts ist in der Regel der dritte Abschnitt der Haager Landkriegsordnung mit dem Titel „Militärische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete“. Hiervon zu unterscheiden sind die Schutzrechte der ansässigen Bevölkerung und die Souveränitätsrechte des Staates, dessen Staatsgebiet ganz oder teilweise besetzt wird, siehe hierzu Okkupation im Völkerrecht.