Besitzkonstitut
besondere Vereinbarung bei Eigentumsübertragung bzw. Eigentumserwerb an beweglichen Sachen im Sachenrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Besitzkonstitut?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Das Besitzkonstitut (lat. constitutum possessorium) ist eine besondere Vereinbarung beim Eigentumserwerb an beweglichen Sachen nach deutschem Sachenrecht. Es funktioniert so, dass der Veräußerer gemäß § 930 BGB im Besitz der Sache bereits ist und auch mit dem Eigentumsübergang bleibt. Statt einer Übergabe wird gemäß § 868 BGB ein Besitzmittlungsverhältnis vereinbart, das die Übergabe ersetzt (sogenanntes Übergabesurrogat). Veräußerer und Erwerber einigen sich darüber, dass der Veräußerer die Sache fortan als unmittelbarer Fremdbesitzer für den Erwerber besitzt und dass der Erwerber Eigentümer unter der Maßgabe wird, dass er lediglich mittelbaren Eigenbesitz ausübt.