Bestandteil
im deutschen Sachenrecht Teil einer Sache, der zu der Hauptsache gehörig angesehen wird / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Bestandteil?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann.