Brandstiftung
vorsätzliches oder fahrlässiges und unerlaubtes Inbrandsetzen von Sachgut / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit der besonderen Strafrechts- und Brandlehre mit dem Thema Brandstiftung. Für den Tatbestand des deutschen Strafrechts siehe Brandstiftung (Deutschland).
Unter Brandstiftung versteht man das vorsätzliche oder fahrlässige unerlaubte Inbrandsetzen eines nicht dazu bestimmten Sachgutes. Ein rückfälliger Brandstifter wird umgangssprachlich auch als Feuerteufel bezeichnet. Brandstiftung ist von Brandschatzung zu unterscheiden.