Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung
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Im Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung sind die Landschaften der Schweiz registriert, die in besonderem Masse durch Moore geprägt sind und daneben auch andere bemerkenswerte Natur- und Kulturelemente beherbergen. Sie stellen für verschiedene Tier- und Pflanzenarten die letzten verbliebenen Lebensräume dar. Diese Moorlandschaften sind in der Schweiz durch die Moorlandschaftsverordnung vom 1. Mai 1996 (zuletzt revidiert am 1. November 2017) geschützt (französisch Ordonnance sur les sites marécageux, italienisch Ordinanza sulle zone palustri), die sich auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz stützt.
Die Moorlandschaftsverordnung legt fest, wer im Zusammenhang mit dem Moorlandschaftsinventar wofür zuständig ist. Demnach ist auf nationaler Ebene der Bund dafür zuständig, die national bedeutenden Moorlandschaften in einem Inventar aufzulisten, die Liste publik zu machen und nach gesetzlichen Vorgaben Entschädigungen an Landeigentümer auszurichten. Die Kantone legen nach Anhören der Grundeigentümer und Bewirtschafter den genauen Grenzverlauf der Objekte fest und treffen die zur Erhaltung der Objekte geeigneten Schutz- und Unterhaltsmassnahmen.[1]