Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), bis 2003 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), bis April 2021 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM),[2] ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn, die nach ihrer Gründung dem Bundesministerium des Innern unterstellt war. Heute ist sie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnet. Ihre Zuständigkeit liegt in der Prüfung und Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien („Indizierung“). Sie dient dem medialen Jugendschutz.
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Gründung | 19. Mai 1954 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Sebastian Gutknecht |
Haushaltsvolumen | 6,024 Mio. EUR (2021)[1] |
Netzauftritt | bzkj.de |