Deutscher Filmförderfonds
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Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) ist eine seit dem 1. Januar 2007 auf Initiative des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Kraft getretene Filmförderung, in dessen Rahmen jährlich 50 Millionen Euro (im Jahr 2017 erstmals[1] 75 Millionen Euro) für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Verwaltet wird der DFFF durch die Filmförderungsanstalt mit Sitz in Berlin.
Antragsberechtigt sind alle Filmhersteller, die einen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben und einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der Herstellungskosten tragen. Auf Antrag werden bis zu 20 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten erstattet.