Deutsches Bibliotheksinstitut
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Das Deutsche Bibliotheksinstitut (DBI) war eine Dienstleistungseinrichtung für die Gesamtheit der deutschen Bibliotheken. Es wurde durch Berliner Landesgesetz vom 22. Mai 1978 (Gesetzblatt für Berlin S. 1114) als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und nach Maßgabe der Regelungen der sogenannten Blauen Liste, heute Leibniz-Gemeinschaft, bis Ende 1999 vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert. Es hatte seinen Sitz in Berlin.