Digitaler Nachlass
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Beim digitalen Nachlass oder digitalen Erbe handelt es sich um eine Vielzahl von Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers.
Hierzu zählen insbesondere dessen
- Vertragsbeziehungen zu Providern für Host-, Access- oder E-Mail-Dienste,
- Nutzungsrechte an Domainnamen,
- Vertragsbeziehungen zu Anbietern sozialer Netzwerke (zum Beispiel Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn)
- Vertragsbeziehungen zu Anbietern virtueller Konten etwa für Online-Banking und Zahlungsdienste, Online-Märkte, Versandhandel usw.
- E-Government (FinanzOnline, Handy-Signatur/Bürgerkarte)
- Mediendienste (Netflix, Online-Abos von Zeitungen)
- Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware,
- Nutzungsrechte an Software,
- Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern und Videos, Einträge in Foren und Blogs.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.