Diskussion:Oberfähnrich
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Der OFR ist nicht dem HFw gleichgestellt. Er ist Dienstgrad höher. Er ist zwischen HFw und Stabsfeldwebel angesiedelt aber kein Offizier. Generell ist dennoch nicht richtig, dass ein OFR nur Mannschaften und Uffz. ohne Portepee Befehle erteilen kann. Das ergibt sich aber nicht aus § 4 VorgV (Aus keinem der Absätze). Vielmehr wird das Vorgesetztenverhältnis ggü. Uteroffizieren mit Portepee durch die Funktion des OFR in der Truppe bedingt. OFR's werden häufig als Zugführer oder zumindest Stellv. eingesetzt. Daraus ergibt sich für diese Fälle (Als Stellv. in Wahrnehmung des Vertretungsanspruchs) die Befehlfsbefugnis nach § 1.1 VorgV (Ein Soldat,der...Einheit oder Teileinheit führt hat die allgemeine Befugnis ihm unterstellten Soldaten im und außer Dienst Befehle zu erteilen.") Beispiel: Also als ZF (Teileinheitsführer) auch ggü. dem Hauptfeldwebel der Gruppenführer der 2. Gruppe ist. Im Umkehrschluss muss ein OFR aber auch mindestens die Position eines TE- Führers (mindestens Zugführer) bekleiden, um UmP Befehle erteilen zu können, allein aus dem Dienstgrad lässt sich diese Befugnis, nicht generieren. (nicht signierter Beitrag von 139.11.10.121 (Diskussion) 19:50, 10. Mär. 2011 (CET))
Moin!
Hallo,
ist es nicht richtiger, dass der OFR im Dienstrang dem Hauptfeldwebel gleichgestellt ist, allerdings einer anderen Laufbahngruppe (Offiziere) angehört? Die Formulierung im Artikel liest sich als sei der OFR "über" dem Hauptfeldwebel und "unter" dem Stabsfeldwebel. So ist es aber nicht.
Grüße Luekk
- Dazu läuft eine Besprechung innerhalb Benutzer_Diskussion:DLiebisch#Navigationsleiste_Dienstgrade_Bundeswehr und eine offizielle Anfrage diesbezüglich wurde von mir gestartet. --Martin Mewes - wikipedia@mewes.tv 13:52, 1. Nov 2005 (CET)
Also ich habe in meiner 2jährigen Dienstzeit gelernt, dass der Oberfähnrich, im Gegensatz zum Fähnrich, schon zu den Offizieren gehört (also nicht dem Hauptfeldwebel gleichgestellt obwohl ähnliche Schulterklappen) und damit auch nach § 4 VorgV Unteroffizieren mit Portepee Befehle erteilen kann. Kann mich da auch noch erinnern wie ein Feldwebel dahingehend von einem OFhr belehrt wurde. Desweiteren trägt der OFhr schon den Dienstanzug der Offiziere und darf ins Offz-Heim, was der Fhr nicht darf.
Vielleicht sollte jemand da nochmal nachschauen und den Artikel ggf. ändern.
- Also das ist ganz eindeutig: Der Oberfähnrich kann Unteroffizieren mit Portepee nach §4 absolut keine Befehle erteilen, weil er nämlich selber Unteroffizier mit Portepee ist. Und wenn er dann irrtümlich glaubt, er könne anderen PUO, z. B. dem Spieß, Befehle geben, kann es dazu kommen, dass er das auch bleibt. ;-) Befehle an einen Spieß...das kann man erst ab Leutnant so halbwegs gesund "überleben"--Giotto-X 02:19, 21. Apr. 2008 (CEST)
"... was der Fhr nicht darf." Muss ich korrigieren. Zumindest während meiner Dienstzeit Anfang der 70er durften/mussten sowohl Fhr als auch Fhj ins Offiziers-Casino. --80.134.89.129 16:57, 9. Jul. 2007 (CEST)
Es ist noch zu erwähnen, daß der Dienstgrad Oberfähnrich in die Bundeswehr erst Ende der sechziger Jahre eingeführt wurde; somit bestand hier durchaus eine Paralelle zur NVA, in der die Einführung ebenfalls relativ spät erfolgte.--Stephants 14:34, 31. Dez. 2007 (CET)