Diskussion:Zivilehe
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, Sp. 822 (Paul Mikat): "Mit dem Code Civil (1803) fand die Zwangszivilehe in Deutschland Verbreitung." War danach der geschilderte Fall aus Oldenburg tatsächlich der erste in Deutschland?
Im übrigen: bereits 1580 erste Zivilehen in den Niederlanden (Holland und Westfriesland), 1653 unter Cromwell in England. 1849 forderte in Dtl. die Frankfurter Nationalversammlung die Zivilehe.
- Zivilstandsregister gibt es auf deutschem Boden mindestens seit 1794(!) und sie wurden uns durch die französischen Besatzer gebracht. Bis 1815 war jedoch die kirchliche Heirat dominierend, das heißt, vor der Zivilehe musste zunächst (!) die kirchliche Ehe geschlossen werden und die Heiratsurkunde dann zum Nachweis dem "Standesbeamten" vorgelegt werden. Ab 1815 musste dann immer erst die Zivilehe geschlossen werden (ich spreche für diesen Zeitbereich über solche Gebiete, die zuvor von den Franzosen besetzt gewesen waren), bevor überhaupt kirchlich geheiratet werden konnte, mit EINER Ausnahme: die rechtsrheinischen Gebiete des Rheinlandes! Hier war die kirchliche Eheschließung auch weiterhin, bis 1845!, "dominierend", es mußte also zunächst kirchlich geheiratet werden. Henning-GM 00:56, 11. Dez 2004 (CET)