Entnazifizierung
Maßnahmen der alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zur Befreiung von Staat und Gesellschaft in Deutschland und Österreich von nationalsozialistischen Einflüssen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Entnazifizierung (zeitgenössisch und veraltet auch Entnazisierung, Denazifizierung oder Denazifikation) wird die ab Juli 1945 umgesetzte Politik der Vier Mächte bezeichnet, die darauf abzielte, die deutsche und österreichische Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Justiz und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus zu befreien. Deutschland und Österreich sollten umfassend demokratisiert und vom Militarismus befreit werden.[1] Vordringliche Ziele waren die Auflösung der NSDAP und der ihr angeschlossenen Organisationen sowie die Einziehung ihres Vermögens mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 und der Kontrollratsdirektive Nr. 50,[2] außerdem die Verfolgung von Kriegsverbrechen nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10.
Bei der Umsetzung der Entnazifizierung ging es vor allem darum, belastete Personen aus ihren Ämtern zu entfernen, zu bestrafen und zur Wiedergutmachung zu verpflichten. Im weiteren Sinn umfasst die Entnazifizierung auch die Aufhebung nationalsozialistischer Gesetze, das Verbot von Schriften und Symbolen sowie die Umbenennung von Straßen, die nach Nationalsozialisten benannt worden waren.[3]
Grundlage für die Entnazifizierung waren die auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 gefassten Beschlüsse, die vom US-State-Department ausgegebene Direktive JCS 1067 vom 26. April 1945 sowie die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz von August 1945.[4]
Das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde im Laufe des Jahres 1946 auf alle deutschen Besatzungszonen übertragen.[5]
Nach der Bewilligung durch den Alliierten Rat am 11. Februar 1946 traten in Österreich das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, das Kriegsverbrechergesetz vom 26. Juni 1945 und das Wirtschaftssäuberungsgesetz vom 12. September 1945 in Kraft. Bis Februar 1947 erfolgte die Entnazifizierung von österreichischer Seite unter alliierter Kontrolle auf dieser Grundlage.[6]