Reichsfachschaft Film
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Die Reichsfachschaft Film (RFF) war eine Abteilung innerhalb der Reichsfilmkammer, der in der Zeit des Nationalsozialismus alle Schauspieler, Regisseure und anderen Filmschaffende beitreten mussten, um weiter ihre Berufstätigkeit ausüben zu können. Sie war Teil der Gleichschaltung der deutschen Gesellschaft im Dritten Reich. Leiter der Fachschaft war ab 1933 der Schauspieler Carl Auen; 1939 wurde als ehrenamtlicher Leiter der Schauspieler und Regisseur Wolfgang Liebeneiner ernannt.
Bewerber mussten in einem Fragebogen Angaben zu Vorstrafen, „Rassischer Abstammung“, Religion und einer eventuellen Mitgliedschaft in sozialistischen Organisationen machen. Auch nach der Mitgliedschaft in der NSDAP wurde gefragt, doch bildete die Parteimitgliedschaft keine Aufnahmevoraussetzung für die Fachschaft.