Frauenwahlrecht in Österreich
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Das Allgemeine Frauenwahlrecht wurde in Österreich am 12. November 1918 zeitgleich mit der Gründung der Republik nach dem Ende der Habsburgermonarchie und des Ersten Weltkrieges eingeführt. Nachdem die Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich errungene Wahlrechte für Männer und Frauen an ökonomische Faktoren band, wurde seit dem Februarpatent 1861 der Kreis der wahlberechtigten Männer bis zum Allgemeinen Männerwahlrecht 1907 schrittweise erweitert, was mit einer deutlichen Einschränkung der politischen Teilhabe von Frauen verbunden war. Insbesondere vom passiven Wahlrecht waren Frauen bis 1918 explizit ausgeschlossen.[1][2]