Fristenlösungsinitiative
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Die Eidgenössische Volksinitiative für die Fristenlösung (beim Schwangerschaftsabbruch) oder kurz Fristenlösungsinitiative verlangte die Aufnahme eines Artikel 34novies in die Schweizerische Bundesverfassung. Es handelte sich nach der zurückgezogenen Initiative von 1971 um die zweite Volksinitiative, in welcher die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs gefordert wurde.
Die Initiative wurde von der Schweizerischen Vereinigung für straflosen Schwangerschaftsabbruch am 22. Januar 1976 eingereicht. Die Abstimmung fand am 25. September 1977 statt. Bundesrat und Parlament gaben keine Empfehlung ab, legten jedoch einen indirekten Gegenentwurf vor. Die Initiative wurde vom Schweizer Stimmvolk knapp, von den Kantonen deutlich abgelehnt. Der Gegenentwurf (Indikationenregelung mit sozialer Indikation) wurde in der Referendumsabstimmung vom 28. Mai 1978 massiv verworfen, da er von zwei Seiten bekämpft wurde, sowohl von den progressiven wie von den konservativen Kräften. Die Fristenlösung wurde schliesslich 2002 per Gesetz eingeführt.