Förderpreis des Landes Nordrhein-Westfalen für junge Künstlerinnen und Künstler
Nachwuchs-Kulturspartenpreis des Bundeslands NRW / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Mit dem Förderpreis des Landes Nordrhein-Westfalen für junge Künstlerinnen und Künstler werden seit 1957 überdurchschnittliche begabte junge Menschen im Bereich der Kunst geehrt. Den Künstlern soll mit einem Preisgeld in Höhe von 7.500 Euro (Stand: 2010) ermöglicht werden, sich künstlerisch weiterzuentwickeln.
Der Preis wird in den folgenden Sparten verliehen:
- Malerei, Grafik, Bildhauerei
- Dichtung, Schriftstellerei
- Komposition, Dirigat, Instrumentalmusik
- Theater: Regie, Schauspiel, Gesang, Tanz, Bühnenbild
- Film: Regie, Bühnenbild, Kameraführung
- Medienkunst
- Architektur, Innenarchitektur, Gartenarchitektur, Städtebau, Design
In einem zweistufigen Verfahren wählen zunächst Institutionen und Einzelpersönlichkeiten geeignete Kandidaten für vom Land Nordrhein-Westfalen bestimmte Auswahlausschüsse aus, die dann dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Vorschläge für die Preisträger unterbreiten. Diese sollen in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein und durch Geburt, Wohnsitz oder künstlerisches Schaffen mit dem Land Nordrhein-Westfalen verbunden sein. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.
Die Preisverleihungen erfolgen gewöhnlich noch im Jahr der Ausschreibung durch den jeweiligen Minister für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.