Geldstrafe (Deutschland)
Begriff aus dem deutschen Rechtswesen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Geldstrafe ist im Strafrecht eine Strafe, die nur durch ein Urteil oder durch einen Strafbefehl im Strafprozess verhängt werden kann. Sie ist damit von den zivilrechtlichen Entschädigungszahlungen, Ordnungsgeldern, Bußgeldern, Zwangsgeldern oder anderen Ordnungsmitteln zu unterscheiden. Ebenso ist sie von der Geldauflage bei einer Verfahrenseinstellung zu unterscheiden.