Gesellschaftsrecht
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Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.
Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.