Sittlichkeit
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Sittlichkeit ist ein Begriff der Ethik, dessen theoretische Begründung entscheidend im deutschen Idealismus (Kant, Fichte, Schelling, Hegel) erfolgt ist. Ungeachtet ihrer jeweils unterschiedlichen theoretischen Begründung der Sittengesetze haben diese Autoren unter „Sittlichkeit“ die vom Individuum in freier Entscheidung gewählte Übereinstimmung des Denkens und Handelns mit dem Sittengesetz verstanden.
Der Begriff der Sittlichkeit ist von dem der Moralität insofern abzugrenzen, als die hier genannten Philosophen ihn mit speziellen Implikationen ausgestattet haben, die sich aus dem Kontext ihrer jeweiligen Ideensysteme ergeben. Der Begriff der Sittlichkeit gilt darum auch als nicht in andere Sprachen übersetzbar.[1][2]
Von der fachsprachlichen (philosophischen) Verwendung des Wortes ist der allgemeinsprachliche Gebrauch zu unterscheiden. Dort bezeichnet Sittlichkeit, ähnlich wie Anstand, Einhaltung der Regeln der Moral. Über die juristische Fachsprache, in der das Wort seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und bis ins späte 20. Jahrhundert als Euphemismus für ein tadelloses Sexualverhalten verwendet wurde, hat es sich gemeinsprachlich mit seinen Konnotationen zum Teil der Bedeutung von Keuschheit angenähert, also einem sexuellen Verhalten, das unauffällig bleibt, geschweige denn Anstoß erregt.