Gläubiger
natürliche oder juristische Person, welche das Recht hat, eine Leistung zu fordern / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Dieser Artikel behandelt den Gläubiger in einem Schuldverhältnis. Für gläubige Menschen siehe Glaube (Religion).
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist. Ein Gläubiger „glaubt“ demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Außerjuristisch werden Gläubiger oft Kreditoren genannt.