Haftverschonung
Vorläufige Abwendung einer Freiheitsentziehung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Haftverschonung bedeutet im rechtlichen Sinne die vorläufige Abwendung einer sonst drohenden Freiheitsentziehung. Wird die Haft während einer dauernden Freiheitsentziehung ausgesetzt, spricht man von Haftaussetzung (siehe unten sowie Haftunfähigkeit).