Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer
italienische öffentlich-rechtliche Körperschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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In Italien ist eine Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer (Camera di commercio, industria, artigianato e agricoltura, CCIAA), vereinfachend in der Regel „Handelskammer“ (Camera di commercio) genannt, eine autonome öffentlich-rechtliche Körperschaft und als solche eine Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft. Die Kammern stehen unter der Aufsicht des italienischen Wirtschaftsministeriums.
Das Pendant der italienischen Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in Liechtenstein und Luxemburg sind Industrie- und Handelskammern, Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Wirtschaftskammern.