Hansekontor in Brügge
Kontor der Hanse in Brügge / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Hansekontor in Brügge war das wirtschaftlich bedeutsamste der vier Kontore der Hanse. Das Kontor führte ein Siegel mit dem doppelköpfigen Reichsadler, das ihm im Jahr 1486 von Kaiser Friedrich III. verliehen worden war und dessen Gebrauch seit 1487 nachweisbar ist.[1] Das Hansekontor in Brügge war eine, so würde man es in heutiger Begrifflichkeit ausdrücken, völkerrechtlich anerkannte Interessenvertretung der Hanse und hatte eine eigene Jurisdiktion. In Brügge tätige Kaufleute aus Hansestädten waren Zwangsmitglieder. Wollte man diese nach rechtlichem Charakter und innerer Verfasstheit typisch mittelalterliche Einrichtung in heutige rechtliche Kategorien fassen, so könnte man sagen: Das Hansekontor in Brügge hatte die Stellung einer genossenschaftlich organisierten, auswärtigen Handelskammer der Hanse in Brügge mit konsularischen Befugnissen. Träger jeder rechtlichen Souveränität war dabei nicht eine gedachte juristische Person, nicht eine Institution, sondern stets, vom Anfang bis zum Wegzug des Kontors, die Genossenschaft des Deutschen Kaufmanns zu Brügge in Flandern, also eine Menge von Personen, mittelalterlicher Denkweise entsprechend. Die Grenzen der Zugehörigkeit waren dabei zu keiner Zeit mit absoluter Sicherheit festgelegt, sondern hingen von verschiedenen, vor allem politischen Umständen ab. Letztlich definierte Der Kaufmann selbst, wer an seinem Recht teilhatte, allerdings nicht unabhängig von den führenden Städten.[2]